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Commune Aefligen - Canton Berne

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WEISUNGEN FÜR DIE BENÜTZUNG DER TAGESKARTEN GEMEINDE

 

1.     Bezugsberechtigt sind Personen, die in der Gemeinde Aefligen gesetzlichen Wohnsitz haben.

        Nicht bezugsberechtigt sind auswärtige Personen. Sie dürfen infolge Auflagen der SBB die Tageskarten nicht mehr beziehen.

 

2.     Reservationen können übers Internet unter www.tageskarten-gemeinde.ch unter www.aefligen.ch oder während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde­verwaltung Aefligen erfolgen. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Bestellungen per Mail gilt der Verarbeitungstag als Eingangsdatum (z.B. Bestellung am Samstag = Verarbeitung am Montag).

 

3.     Für Tageskarten, die über das Internet reserviert werden ist das Vorgehen wie folgt:

1.   Der Kunde muss sich registrieren.

2.   Der Kunde meldet die von ihm gewünschten Tageskarten zur Reservation.

3.   Die Reservation wird bestätigt (Bei Mail-Bestellung: Zusage oder Absage).

4.   Der Kunde holt die bestätigte Tageskarte gegen Barzahlung am Schalter der Gemeindeverwaltung ab.

 

4.     Der Verkaufspreis wird durch den Gemeinderat Aefligen festgelegt. Er beträgt ab dem 1. Januar 2011 Fr 40. – pro Tageskarte. Der Kaufpreis ist beim Abholen der Tageskarte bar zu bezahlen.

 

5.     Auf Tageskarten die erst am Gültigkeitstag bestellt werden, wird ein Rabatt von
Fr. 10. – gewährt.

 

6.     Die Tageskarte Gemeinde darf nicht an Drittpersonen weiterverkauft werden. Ab Erhalt haftet der/die Besteller/in bei allfälligem Verlust der Karten vollständig selber. Ersatzmöglichkeit besteht keine. Umtausch oder Geldrückgabe bei Nichtgebrauch ist ausgeschlossen.

 

7.     Der Zuteilungsentscheid der Gemeindeverwaltung Aefligen ist endgültig. Ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen.

 

8.     Für reservierte und nicht bezogene Tageskarten werden der Verkaufspreis und eine Verwaltungspauschale von Fr. 10.-- in Rechnung gestellt.

 

9.     Mit der Bestellung der Tageskarte Gemeinde anerkennen der/die Benützer/in vorstehenden Bedingungen und Weisungen als verbindlich. Personen die diese Weisungen missachten kann die Abgabe der Tageskarten verweigert werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bahnen.

 

10.    Diese Weisungen wurden vom Gemeinderat Aefligen am 21.12.2010 genehmigt
und treten per 1.01.2011 in Kraft.

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