Commune Heimenhausen - Canton Bern
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- Grundlage
Die Gemeinde stellt pro Tag zwei unpersönliche Generalabonnemente der SBB „Tageskarte Gemeinde“ zur Verfügung. Die Tageskarten sind auf den jeweiligen Gültigkeitstag datiert und können drei Monate zum Voraus bezogen werden.
- Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt ist Jedermann/-frau mit Wohnsitz Heimenhausen (mit den Ortsteilen Röthenbach und Wanzwil).
- Reservation / Bezug
Die Bestellung und der Bezug kann drei Monate zum Voraus erfolgen. Die Gemeindeverwaltung ist die Verkaufsstelle. Diese gibt ebenfalls Auskunft über die Verfügbarkeit der Tageskarten.
Die Tageskarten können unter Angabe von Name, Adresse, Anzahl und der/s gewünschten Tage/s wie folgt reserviert und bezogen werden:
Telefonisch unter 062 961 85 00 oder im Internet unter www.heimenhausen.ch.
Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Persönlicher Bezug:
Montag – Dienstag Mittwoch: Donnerstag: Freitag: | 08.00 bis 11.00 Uhr und 08.00 bis 11.00 Uhr und 08.00 bis 11.00 Uhr | 13.30 bis 17.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr 13.30 bis 19.00 Uhr |
Montag – Dienstag: 08.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 11.00 Uhr
Der Bezug der reservierten Tageskarten hat innerhalb zweier Arbeitstage gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Reservationen kön-nen nicht rückgängig gemacht werden. Nicht abgeholte Tageskarten werden mit 60.00 Fran-ken in Rechnung gestellt.
- Kosten
Die „Tageskarte Gemeinde“ wird zum Preis von Fr. 39.00 pro Tag/Karte abgegeben. Beim Be-zug ist die Gebühr sofort in bar zu entrichten.
- Verlust
Ein allfälliger Verlust geht zu Lasten des Bezügers bzw. der Bezügerin.
- Unbenützte Rückgabe
Unbenützte oder nicht entwertete Tageskarten werden nicht zurück genommen.
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