Gemeinde Lommiswil - Kanton Solothurn
Weitere Details und Bemerkungen
- Bezugsberechtigung und Gebühren
Für Fr. 40.-- pro Tag sind Personen, die in Lommiswil gesetzlichen Wohnsitz haben, Behördenmitglieder und Gemeindepersonal für Dienstfahrten bezugsberechtigt. Das Benutzungsrecht für ein und dieselbe Person ist auf drei Tage im Monat beschränkt. Für die erneute Beanspruchung im folgenden Monat muss eine Pause von mindestens fünf Tagen dazwischenliegen. Auswärtige können die Tageskarten für Fr. 45.-- beziehen.
Für die Zuteilung ist die Reihenfolge der Reservationen massgebend. Der Zuteilungsentscheid der Gemeindeverwaltung ist endgültig. Ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen. Die Benutzungsgebühr ist bei Bezug der Tageskarte bar zu entrichten. Die Reservation ist verbindlich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wird das Abonnement am reservierten Tag nicht abgeholt oder aus sonst einem Grund nicht benutzt, muss die Tagesgebühr trotzdem bezahlt werden. - Reservation und Bezug
Die Tageskarten sind während den Bürozeiten der Gemeindeverwaltung Lommiswil zu reservieren (Telefon 032 641 19 78 und 032 641 19 17). Die Ausgabe erfolgt in Form von einzelnen, für jeden Geltungstag vordatierten Tageskarten. Sie können somit bereits Tage im Voraus bezogen werden. - Verlust der Tageskarte
Für den Verlust der Tageskarte trägt der Benützer die Verantwortung. Die Tageskarten können nicht ersetzt werden, da jede Karte nur für einen Tag gültig ist.
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