Gemeinde Wittenbach - Kanton St. Gallen
Weitere Details und Bemerkungen
- Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt sind in Wittenbach wohnhafte Personen. Massgebend ist der zivilrechtliche Wohnsitz.
- Reservation
Reservationen werden frühestens 60 Tage vor dem Reisedatum entgegengenommen. Sie können telefonisch, am Schalter des Einwohneramtes oder online via Internet (www.wittenbach.ch) erfolgen. Die Tageskarte kann maximal für drei aufeinander folgende Tage bezogen werden.
- Bezug
Die Tageskarten Gemeinde können frühestens 60 Tage vor dem Reisedatum am Schalter 102/103 des Einwohneramtes Wittenbach bezogen werden. Werden reservierte Tageskarten nicht innert 3 Arbeitstagen abgeholt, erlischt die Reservation und werden in Rechnung (zzgl. Spesen) gestellt.
- Rückerstattung
Nichtbenützte oder verlorengegangene Tageskarten werden nicht zurückerstattet. Reservierte, aber nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung (zzgl. Spesen) gestellt.
- Preis
Pro Tageskarte Gemeinde und Benützungstag wird ein Preis von Fr. 40.-- erhoben. Der Betrag ist beim Bezug der Karte bar zu entrichten. Auskunft und
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