2reserve Tageskarte Gemeinde
Die Nr.1 bei Schweizer Gemeinden

Gemeinde Leibstadt - Kanton Aargau

Weitere Details und Bemerkungen

DieGemeinde Leibstadt bietet ihren Einwohnern die Möglichkeit die öffentlichenVerkehrsmittel zu einem günstigen Preis zu nutzen.

DieGA-Flexicard kann am Schalter der Gemeindekanzlei / Einwohnerkontrolle währendder Öffnungszeiten gegen eine Gebühr von Fr. 35.-- /40.-- bezogen werden.

DieGA-Flexicard erlaubt während einem Tag die kostenlose Benutzung des fastgesamten Zug-, Bus- und Tramnetzes der Schweiz (analog dem normalen GA)! NutzenSie diese Gelegenheit! Pro Tag stehen jeweils drei dieser GA-Flexicards zurVerfügung, so dass Sie mit Ihrer Partnerin oder einem Freund einfach in dennächsten Zug steigen und diese erholsame Weise des Reisens geniessen können!

Richtlinien für die Benützung der3 Generalabonnemente der SBB

Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs stellt dieGemeinde Leibstadt 3 unpersönliche Generalabonnemente „Tageskarte Gemeinden“(GA) zur Verfügung.

Bezugsberechtigt sind alle Personen, auch jene, diekeinen Wohnsitz in Leibstadt haben. Minderjährige erhalten die GA nur mitZustimmung der Eltern.

Die Reservationen können telefonisch (Tel. 056 26763 40) oder persönlich während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung(Schalter Gemeindekanzlei) getätigt werden.

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do: 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 -16.30 Uhr

Mi: 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Fr: 09.00 - 11.30 Uhr und Nachmittaggeschlossen

Eine Bestellung kann auch über die Websiteerfolgen. Die Reservation kann für höchstens 3 aufeinander folgende Tagevorgenommen werden. Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangsberücksichtigt.

Die GA müssen auf der Gemeindeverwaltung innert2 Arbeitstagen nach erfolgter Reservation während den Öffnungszeitenbezogen und bar bezahlt werden. Werden die reservierten GA nicht innert dieserFrist abgeholt, erlöscht die Reservation. Es werden keine GA per Post versandtoder in Rechnung gestellt. Termine ausserhalb der Schalterstunden können direktin Absprache mit der Gemeindekanzlei vereinbart werden.

Bezogene GA werden durch die Ausgabestelle nichtmehr zurückgenommen. Hingegen können solche Karten an Dritte weiter gegeben(verkauft) werden.

Die Gebühren sind wie folgtfestgelegt:

fürEinwohner von Leibstadt und Full-Reuenthal: Fr. 35.-- pro Tag und GA

für nichtEinwohner von Leibstadt und Full-Reuenthal: Fr. 40.-- pro Tag und GA

Die GA können nur an dem jeweils aufgedrucktenDatum benützt werden und müssen demzufolge nach dem Gebrauch nicht mehrzurückgegeben werden. Für verlorene oder gestohlene Karten übernimmt dieGemeinde Leibstadt keine Haftung. Ein Ersatz ist nicht möglich.

2serve . 2invent . 2create is 2be.